AGB / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DeineWeinKiste
(ein Markenoutlet der Plan Systems Treuhand GmbH) nachstehend DWK genannt.
DWK erfüllt Groß- und Einzelhandel Funktion. Für Barverkäufe an Endverbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Geschäftsbeziehungen mit gewerblich tätigen Kunden, Firmen, Selbstständigen usw. und Kunden die Bargeldlos einkaufen, werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen von DWK vereinbart:
-
Die von DWK angebotenen Waren sind nur für den Wiederverkauf, zur geschäftlichen Verwendung oder für gleichgestellte Stammkunden bestimmt. Zum Zwecke des Einkaufs wird/wurde ein Einkaufsausweis beantragt und ausgehändigt.
-
Änderungen der Firmierung, des Firmeninhabers und der Kundenanschrift sind DWK unverzüglich in Form einer Kopie des Handelsregistereintrags vorzulegen.
-
Zum Kauf von Provisionsartikeln ist die nationale deutsche Steuernummer nachzuweisen; Änderungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
-
DWK räumt dem Kunden die Option ein, statt seiner bis zu drei sogenannten Einkaufsberechtigte, und bei Verhinderung derer eine weitere Person mit dem Einkauf bei DWK in seinem Namen und für seine Rechnung zu bevollmächtigen. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er DWK die Erteilung der Vollmacht schriftlich anzuzeigen. Die Vollmacht muss sowohl den Namen, die Firma, die Anschrift und die Kundennummer des Vollmachtgebers als auch den bzw. die Namen und Anschrift/en des/der Bevollmächtigten sowie die Erklärung enthalten, ob der/die Bevollmächtigte/n zum Bareinkauf berechtigt ist/sind oder nicht. Die formlose Vollmacht ist mit Datumsangabe vom Vollmachtgeber/Kunden sowie vom Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Den Widerruf sowie das Erlöschen jeglicher erteilter Vollmachten hat der Vollmachtgeber/Kunde DWK unverzüglich schriftlich mit Datumsangabe anzuzeigen. Unterlässt der Vollmachtgeber/Kunde die Anzeige, so haftet er für sämtliche Verbindlichkeiten, die durch den/die bei DWK kundgegebenen Bevollmächtigten geschaffen werden. Den vom Kunden bevollmächtigten Einkaufsberechtigten werden von DWK separate Einkaufsausweise ausgehändigt, die sie ebenso wie die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils zu unterzeichnen haben. Der Zutritt zu DWK-Filialen ist den Einkaufsberechtigten, sofern er die Vorteile des Einkaufsausweises nutzen will, nur mit einem gültigen DWK Einkaufsausweis gestattet. Der Kunde haftet für alle Missbräuche des Einkaufsausweises und die DWK hieraus entstehenden Schäden.
-
Der Kunde kann sich auf einen Verlust des Einkaufsausweises nur berufen, wenn er den Verlust unverzüglich schriftlich oder telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung angezeigt hat. Bei Änderung der Geschäftstätigkeit oder der Anschrift ist der Kunde zur sofortigen und unaufgeforderten Änderungsanzeige oder zur Rückgabe des Einkaufsausweises verpflichtet.
-
DWK behält sich hierzu vor, als Vertragsstrafe den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen bzw. vom Kunden zu verlangen, a) wenn mit dem Einkaufsausweis andere als die Einkaufsberechtigten bzw. nicht ausdrücklich Bevollmächtigte des Kunden welche in DWK-Filialen einkaufen oder einzukaufen versuchen, oder b) wenn Unberechtigte unter Vorlage des Einkaufsausweises in DWK-Filialen Waren erworben haben oder zu erwerben versuchen, die nicht für die Geschäftstätigkeit des Kunden gedacht und auch nicht betrieblich verwendbar sind, oder c) der Einkaufsausweis ist bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit unverzüglich und unaufgefordert an DWK zurückzugeben.
-
Der Einkaufsausweis bleibt Eigentum von DWK. DWK kann den Einkaufsausweis ohne Angaben von Gründen jederzeit einziehen.
-
Das Parken auf dem DWK-Gelände, das Betreten der DWK-Filialen und das Benutzen von Transportmitteln innerhalb des Marktes oder Markt-Geländes geschehen auf eigene Gefahr des Kunden. Das Mitführen von Taschen oder Behältnissen sowie von optischen, akustischen oder sonstigen Aufzeichnungsgeräten in DWK-Filialen ist nicht gestattet.
-
Wer Originalgebinde, Flaschen öffnet oder Verpackungen aufreißt oder beschädigt, ist zu deren Abnahme verpflichtet.
-
Mit der Bezahlung bestätigt der Kunde den Empfang der gekauften Ware. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DWK. Die aus einem etwaigen Wiederverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt Sicherungshalber an DWK ab. Der Kunde haftet im Übrigen für jede Zahlungsart des Einkaufsberechtigten, z.B. Kreditkauf, Scheck, Überweisung, Lastschrift. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Scheckprotest, Zahlungsverzug etc.) kann DWK die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Im Falle des Bekanntwerdens einer Rücklastschrift oder bei Überschreiten eines gewährten Zahlungszieles werden sämtliche offenstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig. Gebühren für Mahnungen und Abgabe der Forderungen an ein Inkassobüro gehen zu Lasten des Kunden.
-
Bei Sachmängeln beschränkt sich das Recht des Kunden nach Wahl von DWK auf Beseitigung des Mangels oder Austausch gegen eine mangelfreie Sache; erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder bei Ausbleiben der Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag vorgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht bei Beanstandung von Ware, die der Kunde an Dritte wiederverkauft. Dies hat der Kunde ist durch Originalbelege nach zu weisen.
-
Der Kunde erklärt sein Einverständnis zum Empfang von elektronischen Werbemitteln von DWK, NEWSLETTER etc.
-
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Angaben entsprechend den Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.
-
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der jeweiligen DWK-Filiale.
-
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können im Betrieb eingesehen werden bzw. werden auf Wunsch des Kunden diesem ausgehändigt.
-
Änderungen und Ergänzungen der AGB, Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DWK werden durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben.
-
Bei Nutzung des Onlineportal von DWK anerkennt der Kunde/Einkaufsberechtigte die AGB-Bedingungen von DWK vollinhaltlich für Onlineeinkäufe an. Bei Onlineeinkäufen ist die Ware vor Versand zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet die AGB von DWK vor Bestellung zu lesen. Durch Bestellung bestätigt der Kunde/Einkaufsberchtigte, dass er die AGB der DWK verstanden hat und anerkennt. Er verzichtet schon heute auf alle Einwände die AGB von DWK nicht zu kennen bzw. nicht gelesen zu haben.
-
Zum Eintritt der Rechtskraft ist eine Unterschrift des Kunden unter diese AGB von DWK nicht erforderlich.